Wanderversicherung

Wanderversicherung
Wanderversicherung,
 
Bezeichnung für die Rentenversicherung eines Versicherten, der während seines Erwerbslebens in verschiedenen gesetzlichen Rentenversicherungen versichert war. Seine Rente wird nach Eintritt des Versicherungsfalls als Gesamtrente festgestellt, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen der einzelnen Rentenversicherungszweige erfüllt sind. Im Sinne der Wanderversicherung werden auch die in anderen EG-Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet, wenn die jeweiligen nationalen Bestimmungen erfüllt sind.

Universal-Lexikon. 2012.

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